Foto: IE-DD; Bildquelle: aboutpixel.deImmissionen sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen - so heißt es auch im § 3,2 des BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Jede Immission ist die Folge einer Emission. Emissionen sind die von einer Anlage inausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen (s.a. § 3,3 BImSchG).
Luftverunreinigungen sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe (s.a. § 3,4 BImSchG).
Foto und Bildquelle: Stadt Kassel, InternetredaktionDie Beschlüsse der Kasseler Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Immissionen finden Sie unter nebenstehenden Verlinkungen (s.o. links) zu den Themen Lärm, Luft, Mobilfunk und Radioaktivität.
Ansprechpartner für Kassel
Ansprechpartner, Hinweise und Beratung gibt es beim Immissionsschutz der Stadt Kassel (Umwelt- und Gartenamt, Abteilung Umweltschutz).
Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken von nachstehendem Link: